Wohnrecht

Gesetzwidrige AGB für Wohnungsübergabe

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die besagt, dass der Mieter das Mietobjekt wie zu Mietbeginn übernommen, gereinigt, und von allen nicht mietvertraglich bestimmten Fahrnissen geräumt, zu übergeben ist, ist für den Mieter im Sinne des § 879 (3) ABGB gröblich benachteiligend. Es ist unerheblich in welchem Zustand die Wohnung zu Mietbeginn dem Mieter übergeben wurde.
(OGH 22.12.2010 2Ob 73/10i)


Schriftformgebot bei Mietzinsvereinbarung

Mietzinsvereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Eine entgegen § 16 Abs 1 Z 5 MRG bloß mündlich abgeschlossene Mietzinsvereinbarung ist unwirksam. Der Mangel der Schriftlichkeit wird auch durch ungenützten Ablauf der Anfechtungsfrist des § 16 Abs 8 Satz 2 MRG nicht saniert.
(OGH 08.03.2011 5 Ob 166/10p)


 

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