|
 |
Einfuhrumsatzsteuer nur bei Import aus Drittland
Die Einfuhrumsatzsteuer laut § 26 (1) UStG fällt nur an, wenn Gegenstände aus einem Drittland direkt in das Inland importiert werden. Wird eine Ware in einem EU Mitgliedstaat rechtmäßig eingeführt, befindet sie sich im freien Warenverkehr der EU Mitgliedstaaten. (OGH 22.01. 2009 13 Os 9/08k)
|
 |