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Arbeitgeber darf auf ärztliches Attest vertrauen
Der Arbeitgeber, darf grundsätzlich auf die Richtigkeit einer ärztlichen Diagnose im Krankheitsfall seines Arbeitnehmers vertrauen. Setzt der Arbeitnehmer, ein zur Genesung gefährdendes pflichtwidriges Verhalten, kann der Arbeitgeber eine gerechtfertigte Entlassung aussprechen. Eine spätere andere Diagnose, die das gesetzte Verhalten rechtfertigt, ist unbeachtlich. (OGH 28.02.2011 9 ObA 128/10d)
Urlaubsgeld nach fiktivem Ausfallprinzip
Ein Arbeitnehmer, hat während des Urlaubs Anspruch auf jenes Entgelt, das er erhalten hätte, wenn er zu dieser Zeit gearbeitet hätte (§ 6 UrlG). Dies ist vor allem für Schwerarbeitszeiten von großer Bedeutung. Das fiktive Ausfallprinzip gilt auch dann, wenn mit Ende des Urlaubs auch das Arbeitsverhältnis beendet wird. (OGH 27.07.2010 10 ObS 96/10f)
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