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Wenn Sie mit rechtlichen Problemen konfrontiert sind, leistet ein versierter Rechtsanwalt sehr gute Dienste.
Neben der fachlichen Kompetenz des Rechtsvertreters ist auch die Klarheit über die zu erwartenden Kosten ein wichtiges Kriterium.
Meine Mandanten werden bereits beim ersten Beratungsgespräch über eine Vereinbarung betreffend der Abrechnung umfassend informiert.
Maßgeblich für alle österreichischen Rechtsanwälte ist das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Autonomen Honorar-Richtlinien (AHR).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit individueller Vereinbarungen (Stundensatz, Pauschalhonorar), um ein faires und für den Mandanten interessantes Preis-Leistungsverhältnis sicherzustellen.
Ich bin bemüht, meine Mandanten so gut wie möglich über die voraussichtlichen Kosten zu informieren. Der exakte Arbeitsumfang ist allerdings zu Beginn der Rechtsvertretung zumeist nur größenordnungsmäßig bestimmbar. Vor allem bei Gerichtsverfahren hängt viel vom Verhalten des Gegners und damit vom Verfahrensablauf ab. Auch in diesen Belangen, versuche ich von Anfang an Klarheit zu schaffen.
Ich rate auch von einer Prozeßführung ab, wenn das Kostenrisiko zu hoch erscheint. Die Entscheidung über die weitere Vorgangsweise überlasse ich natürlich stets meinem Mandanten.
Auf Klarheit und Offenheit besonders in Fragen der Honorierung legen ich großen Wert. Im Interesse meiner Mandanten.
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