Gesellschaftsrecht

Vertretungsbefugnis „faktischer Geschäftsführer“

„Faktische Geschäftsführer“, ob Gesellschafter oder Nichtgesellschafter, haben keine Befugnis die GmbH im rechtsgeschäftlichen Verkehr organschaftlich zu vertreten. Die Vertretungsbefugnis erfolgt ausschließlich nach den vollmachtsrechtlichen Grundsätzen.
(OGH 15.09.2010 2 Ob 238/09b)


Pflicht zur Erstellung und Offenlegung eines Geschäftsführers

Der Geschäftsführer muss die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses zwar nicht selbst machen, er kann sich wegen der nicht rechtzeitigen Einreichung des Jahresabschlusses aber nicht entschuldigen, solange er nicht nachweislich alles unternommen hat, um die rechtzeitige Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten zu gewährleisten.
(OGH 05.08.2009 6 Ob 130/09z)


 

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