Aufenthalt eines Fremden
Der nach § 11 Abs. 2 Z. 4 und Abs. 5 NAG 2005 zu fordernde Unterhalt muss für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts des Fremden gesichert sein, wobei diese Mittel nicht aus illegalen Quellen stammen dürfen. (VwGH 31.05.2011 2008/22/0709)
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