Meinl European Land - Geschädigte

AKTUELLE SITUATION IN VERFAHREN GEGEN DIE MEINL BANK AG:

Mittlerweile haben einige Anleger mit der Meinl Bank AG Vergleiche abgeschlossen, in den restlichen Verfahren werde ich bis Jahresende einen Fortsetzungsantrag stellen.

Zur Information aller betroffenen Anleger anbei die Ober- bzw Oberstgerichtlichen Entscheidungen in Sachen Meinl Bank AG – Irrtumsanfechtung sowie einen Ausschnitt aus Zeitungskommentaren:

OGH: Meinl Bank führte MEL-Anleger in die Irre

4 Ob 65/10b

8 Ob 25/10z

8 Ob 112/10v

5 R 148/09k

In einer aktuellen Entscheidung warf das HG Wien und auch das OLG Wien der Meinl Bank vor, die Anleger absichtlich in Irrtum geführt zu haben. Dies würde bedeuten, dass statt der ursprünglich 3-jährigen nun eine 30-jährige Verjährungsfrist vorliegt.
Das Verfahren befindet sich derzeit beim OGH und es darf mit Spannung dessen Entscheidung abgewartet werden.
Bezüglich der von mir vertretenen Anleger, deren Ansprüche bislang noch nicht erledigt wurden, habe ich daher bereits Vergleichsverhandlungen mit der Meinl Bank aufgenommen.

Situation per 06/2018:
Mittlerweile fanden in nahezu sämtlichen Akten Vergleiche mit der Meinl European Land bzw. Atrium statt. Es behängen nur noch einzelne Akten als Privatbeteiligte im Strafverfahren gegen Julius Meinl u.a. und wann dort ein Strafantrag gestellt und das Strafverfahren effektiv eingeleitet wird, steht in den Sternen.


 

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